Verordnungshilfe für Ärzte
Auf einer ärztlichen Verordnung über medizinische Kompressionsstrümpfe sollten folgende Angaben gemacht werden:
-
genaue Indikation/Diagnose
-
Hilfsmittelnummer oder Bezeichnung des Hilfsmittels
-
Anzahl der Strümpfe/Strumpfhosen (Paar bzw. Stück)
-
erforderliche Kompressionsklasse (CCL1 bis CCL4)
-
Länge des Strumpfes
-
AD = Wadenstrumpf
-
AF = Halbschenkelstrumpf
-
AG = Schenkelstrumpf
-
AT = Strumpfhose
-
ATu = Umstandshose
-
-
Art der Fußspitze (offen oder geschlossen)
-
Vermerk "Maßanfertigung", falls erforderlich
-
Vermerk "flachgestrickt", falls erforderlich (Ödem)
-
Vermerk für Zusätze, falls erforderlich
-
Haftband, Hüftbefestigung, Hautkleber
-
kompressives Leibteil, Pelotten, Herrenhose
-
u.v.m.
-
-
Vermerk für Wechselversorgung aus hygienischen Gründen, falls erforderlich
-
Vermerk für An- und Ausziehhilfen, falls erforderlich
Nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie gelten
-
fortgeschrittene periphere arterielle Verschlusserkrankung
-
dekompensierte Herzinsuffizienz
-
septische Phlebitis
-
Phlegmasia coerulea dolens
als absolute Kontraindikationen und
-
nässende Dermatosen
-
Unverträglichkeit auf Kompressionsstrumpfmaterial
-
Sensibilitätsstörungen der Extremitäten
-
fortgeschrittene periphere Neuropathie
-
PCP
als relative Kontraindikationen.